Viele Menschen haben eine Vorstellung davon, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie schwer (chronisch) krank oder sterbend sind. Die meisten sprechen mit den Nahestehenden aber nicht über ihre Wünsche. Und noch weniger Menschen halten ihre Wünsche in einer Patientenverfügung fest. Im Spital, im Pflegeheim oder zu Hause können medizinische Fachpersonen und Nahestehende dann vor Entscheidungen stehen, die belastend sind, weil sie nicht wissen, was die urteilsunfähige Patientin / der Patient sich gewünscht hätte.
Gesundheitliche Vorausplanung ist ein Prozess, in dem persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende, insbesondere für den Fall der Urteilsunfähigkeit, mit der Hausärztin / dem Hausarzt oder anderen Fachpersonen besprochen werden. Die Ergebnisse der Gespräche können dokumentiert werden in:
- Patientenverfügung
- Ärztliche Notfallanordnung
- Behandlungsplan
Nach Möglichkeit sind auch Nahestehende und Personen, die bei Urteilsunfähigkeit die Patientin / den Patienten vertreten müssten, aktiv einbezogen. Sie sollen die Wünsche der Patientin / des Patienten kennen und die Entscheidungen nachvollziehen können.
Die Gesundheitliche Vorausplanung stellt eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Patientenverfügung dar.
Bereits heute bieten medizinische Fachpersonen und diverse Organisationen in der Region Beratungen zur Patientenverfügung an, wie zum Beispiel:
GGG Voluntas, Krebsliga beider Basel, Pro Senectute beider Basel oder Rotes Kreuz Baselland.